Leistungen

§57a Prüfstelle

Speed Car | §57a Prüfstelle

Wir machen Ihr Fahrzeug ``Pickerl sicher``!

Alle Jahre wieder ist es soweit und Ihr Fahrzeug muss gemäß §57a Kraftfahrgesetz begutachtet werden. Auf gut österreichisch: das „Pickerl“ machen lassen.

Die Pickerl-Überprüfung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges. Die technische Dienstleistung wird bei uns durchgeführt.

Während der gesamten Zeit bieten wir Ihnen unseren kostenlosen Ersatzwagen-Service an, damit Sie auch weiterhin mobil sein können.

Sie möchten einen Termin für Ihr Auto vereinbaren? Dann kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter +43 1 748 544 9

Unsere Mission und Werte auf der Speed-Car Journey
Ihr Auto verdient das beste Service!